Was ist der Einwohnerdienst?

Ihr Eingangstor zur Gemeinde.

Welche Aufgaben hat der Einwohnerdienst?

Führung des Einwohnerregisters

Führung des Bürgerregisters

Verfahren im Zusammenhang mit Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen von Ausländern

Ausstellung verschiedener Bescheinigungen

Ausstellung von Identitätskarten

Führung des Hunde­registers

Führung des Bestattungsregisters

Wie erreichen Sie den Einwohnerdienst?

Einwohnerdienst
Route de Châtel-St-Denis

Pass und Identitätskarte

Identitätskarte

Die Schweizer Bürgerin oder der Schweizer Bürger begibt sich persönlich zum Einwohnerdienst.

Ein Antrag auf Identitätskarte wird erstellt und anschliessend an die zuständige Ausstellungsbehörde weitergeleitet.

Einzureichende Unterlagen

(für alle Alterskategorien, auch für Babys)
Ein aktuelles Porträtfoto (maximal sechs Monate alt), frontal aufgenommen, ohne Sonnenbrille oder Kopfbedeckung.
Die alte Karte oder eine Verlust- oder Diebstahlerklärung.

Gebühren

Identitätskarte Kinder (0–18 Jahre): CHF 36.00
Identitätskarte Erwachsene: CHF 71.00
Verlustmeldung: CHF 40.00

Pass 10 (oder in Kombination mit Identitätskarte)

Nach der Bestellung wird Ihnen angeboten, einen Termin im Kantonalen Biometrie-Erfassungszentrum in Lausanne (Voie du Chariot 3) zu vereinbaren, um die biometrischen Daten zu erfassen.

Vergessen Sie nicht, am Tag des Termins Ihren alten Pass mitzubringen.

Da das Foto vor Ort aufgenommen wird, ist es nicht nötig, ein eigenes Foto mitzubringen.

Kontakt des Biometriezentrums

Öffnungszeiten : Montag bis Samstag, 07:30–16:30 durchgehend, nur nach Terminvereinbarung

Aufenthaltsbewilligung

Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen werden von den kantonalen Ausländerpolizeibehörden für eine begrenzte Dauer ausgestellt. Daher ist es wichtig, die Bewilligung vor Ablauf, jedoch frühestens zwei Monate vor Ablaufdatum, zu erneuern.

Grundsätzlich senden die kantonalen Behörden allen Inhabern einer Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung, deren Gültigkeit bald abläuft, eine Aufforderung, die notwendigen Schritte zur Verlängerung ihrer Bewilligung zu unternehmen oder gegebenenfalls ihre Ausreise anzumelden.

Es liegt jedoch in der Verantwortung der ausländischen Person, dafür zu sorgen, dass ihre Aufenthalts- und/oder Arbeitsbewilligung gültig bleibt.

Bei Unsicherheiten wird empfohlen, Kontakt mit dem Einwohnerdienst aufzunehmen, der Ihnen gerne weitere Auskünfte erteilt.

Wenn eine Person ganz oder teilweise von einer anerkannten sozialen Einrichtung unterstützt wird, muss sie dem Einwohnerdienst spontan und bei der Verlängerung der Bewilligung eine Bescheinigung der Übernahme vorlegen, um eine Befreiung von Gebühren zu beantragen.

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