Budget

Der von der Gemeindebehörde erstellte Entwurf des Voranschlags ist spätestens am 15. November dem Gemeindeparlament zur Prüfung in der Kommission vorzulegen.

Die Abstimmung über den Voranschlag findet spätestens am 15. Dezember statt.

Der Budget der Gemeinde ist spätestens am 31. Dezember der Präfektur einzureichen.

Konten

Die Konten werden spätestens bis zum 15. April jedes Jahres abgeschlossen.

Die Gemeindebehörde nimmt deren Prüfung vor.

Der Bericht der Gemeindebehörde über die Führung der Verwaltung und die auf den 31. Dezember abgeschlossene Jahresrechnung, zusammen mit dem Bericht der Revisionsstelle, wird spätestens bis zum 31. Mai jedes Jahres dem Gemeindeparlament vorgelegt, das diese Unterlagen in der Kommission prüft.

Die Jahresrechnung der Gemeinde und der Verwaltungsbericht werden, begleitet vom Revisionsbericht, spätestens bis zum 15. Juli jedes Jahres der Präfektur zur Prüfung und Visierung unterbreitet.

Dashbord

Die Gemeindefinanzdirektion stellt Ihnen ein interaktives Dashboard zur Verfügung, mit dem Sie die Entwicklung der Gemeindefinanzen in wenigen Klicks beurteilen können.

Es ersetzt den Jahresbericht über die Gemeindefinanzen.

Dieses Instrument dient in erster Linie der Unterstützung der lokalen Behörden bei der Führung ihrer Gemeinde.

Es richtet sich jedoch auch an alle Interessierten, die die Gemeindefinanzen evaluieren und vergleichen möchten.

Zur Einführung in die Funktionsweise des Instruments stehen ein Online-Tutorial und eine Schulung zur Verfügung.

Zudem enthält ein Merkblatt die im Dashboard dargestellten Finanzindikatoren.

Nach oben scrollen