Abstimmungen und Wahlen

Bürger nehmen regelmässig an kantonalen, eidgenössischen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen teil. Diese Abstimmungen ermöglichen es jedem, seine Meinung zu politischen Vorlagen zu äussern und die repräsentativen Behörden zu wählen. Hier finden Sie alle praktischen Informationen zu Abstimmungen und den entsprechenden Abstimmungsverfahren.

Wie abstimmen?

Grundsatz

Jeder Stimmberechtigte erhält an seinem Wohnsitz sämtliches für die Abstimmung erforderliche Material. Dieses umfasst für jede Abstimmung eine neue Stimmkarte, die vom Stimmberechtigten zu unterschreiben ist und auf der auch das Geburtsdatum einzutragen ist.

Alle Stimmzettel, unabhängig von ihrer Ebene (Bund, Kanton oder Gemeinde) und ihrem Gegenstand, müssen in den gelben Stimmbriefumschlag eingelegt werden. « Lose » Stimmzettel werden nicht berücksichtigt.

Das Abstimmungsmaterial (verschlossener Stimmbriefumschlag + Stimmkarte) ist mittels des grauen Rücksendeumschlags, gemäss den auf dessen Rückseite angegebenen Anweisungen, zurückzusenden und muss spätestens am Freitag vor dem Abstimmungstag beim Gemeindeschreiber eintreffen.

Der Stimmberechtigte hat zudem die Möglichkeit, seinen unfrankierten Rücksendeumschlag bis Sonntag, 11:00 Uhr (Schliessung des Abstimmungslokals), in den Briefkasten ausserhalb des Gemeindehauses (links vom Eingang) einzuwerfen.

Wahllokal

Stimmberechtigte können jederzeit persönlich ins Wahllokal gehen, um ihrer staatsbürgerlichen Pflicht nachzukommen.

Sie müssen die zu Hause erhaltenen Wahlunterlagen mitbringen.

Standort

Gemeindeverwaltung
Route de Châtel-St-Denis 38
1805 Jongny

Geöffnet an Abstimmungssonntagen von 10:00 bis 11:00 Uhr.

Wenn ein Stimmberechtigter seine Wahlunterlagen nicht erhalten hat, verloren hat oder unvollständig erhalten hat: Eine Duplikatstimmkarte kann während der Öffnungszeiten beim Einwohneramt bezogen werden. Der Stimmberechtigte muss persönlich erscheinen und einen gültigen Ausweis vorlegen. Bitte beachten Sie, dass dies am Sonntag im Wahllokal nicht möglich ist.

Ersatzmaterialien (Stimmzettel und Stimmkuverts, Rücksendeumschläge, Anleitungen) können vom Einwohneramt oder am Sonntag direkt im Wahllokal ausgehändigt werden.

Stimmberechtigte sollten unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen mitbringen.

Wenn ein Stimmberechtigter kürzlich umgezogen ist und bereits Wahlunterlagen von seiner früheren Wohnsitzgemeinde erhalten hat, dürfen diese Unterlagen ausnahmsweise verwendet werden.

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