Einwohnerdienst
Montag
08h30 - 11h30
Dienstag
08h30 - 11h30
Mittwoch
08h30 - 11h30 / 14h00 - 16h30
Donnerstag
08h30 - 11h30
Montag
08h30 - 11h30
Dienstag
08h30 - 11h30
Mittwoch
08h30 - 11h30 / 14h00 - 16h30
Donnerstag
08h30 - 11h30
Freitag
08h30 - 11h30 / 14h00 - 16h30
Montag
08:30 - 11:30
Dienstag
08:30 - 11:30
Mittwoch
08:30 - 11:30 / 14:00 - 16:30
Donnerstag
08:30 - 11:30
Freitag
08:30 - 11:30 / 14:00 - 16:30
*(Jusqu’à 18:00 le mercredi avec RDV obligatoire pris 48h à l’avance)
Was ist der Einwohnerdienst?
Welche Aufgaben hat der Einwohnerdienst?
Führung des Einwohnerregisters
Führung des Bürgerregisters
Verfahren im Zusammenhang mit Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen von Ausländern
Ausstellung verschiedener Bescheinigungen
Ausstellung von Identitätskarten
Führung des Hunderegisters
Führung des Bestattungsregisters
Wie erreichen Sie den Einwohnerdienst?
Pass und Identitätskarte
Identitätskarte
Die Schweizer Bürgerin oder der Schweizer Bürger begibt sich persönlich zum Einwohnerdienst.
Ein Antrag auf Identitätskarte wird erstellt und anschliessend an die zuständige Ausstellungsbehörde weitergeleitet.
Einzureichende Unterlagen
Gebühren
Pass 10 (oder in Kombination mit Identitätskarte)
Nach der Bestellung wird Ihnen angeboten, einen Termin im Kantonalen Biometrie-Erfassungszentrum in Lausanne (Voie du Chariot 3) zu vereinbaren, um die biometrischen Daten zu erfassen.
Vergessen Sie nicht, am Tag des Termins Ihren alten Pass mitzubringen.
Da das Foto vor Ort aufgenommen wird, ist es nicht nötig, ein eigenes Foto mitzubringen.
Kontakt des Biometriezentrums
Öffnungszeiten : Montag bis Samstag, 07:30–16:30 durchgehend, nur nach Terminvereinbarung
Aufenthaltsbewilligung
Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen werden von den kantonalen Ausländerpolizeibehörden für eine begrenzte Dauer ausgestellt. Daher ist es wichtig, die Bewilligung vor Ablauf, jedoch frühestens zwei Monate vor Ablaufdatum, zu erneuern.
Grundsätzlich senden die kantonalen Behörden allen Inhabern einer Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung, deren Gültigkeit bald abläuft, eine Aufforderung, die notwendigen Schritte zur Verlängerung ihrer Bewilligung zu unternehmen oder gegebenenfalls ihre Ausreise anzumelden.
Es liegt jedoch in der Verantwortung der ausländischen Person, dafür zu sorgen, dass ihre Aufenthalts- und/oder Arbeitsbewilligung gültig bleibt.
Bei Unsicherheiten wird empfohlen, Kontakt mit dem Einwohnerdienst aufzunehmen, der Ihnen gerne weitere Auskünfte erteilt.
Wenn eine Person ganz oder teilweise von einer anerkannten sozialen Einrichtung unterstützt wird, muss sie dem Einwohnerdienst spontan und bei der Verlängerung der Bewilligung eine Bescheinigung der Übernahme vorlegen, um eine Befreiung von Gebühren zu beantragen.
Dokumente
- Règlement et tarif des émoluments de l'Office de la Population
- Procuration représentant légal parent absent
- Formulaire d'annonce de la résidence pour enfant mineur
- Formulaire d'annonce de départ/déménagement
- Formulaire d'annonce d'arrivée UE-AELE
- Formulaire d'annonce d'arrivée secondaire
- Formulaire d'annonce d'arrivée résidence principale
- Formulaire d'annonce d'arrivée Etat-Tiers
- Attestation de logeur
- Annonce chien