Gemeindekanzlei

Montag

08h30 - 11h30

Dienstag

08h30 - 11h30

Mittwoch

08h30 - 11h30 / 14h00 - 16h30

Donnerstag

08h30 - 11h30

Montag

08h30 - 11h30

Dienstag

08h30 - 11h30

Mittwoch

08h30 - 11h30 / 14h00 - 16h30

Donnerstag

08h30 - 11h30

Freitag

08h30 - 11h30 / 14h00 - 16h30

Montag

08:30 - 11:30

Dienstag

08:30 - 11:30

Mittwoch

08:30 - 11:30 / 14:00 - 16:30

Donnerstag

08:30 - 11:30

Freitag

08:30 - 11:30 / 14:00 - 16:30

*(Jusqu’à 18:00 le mercredi avec RDV obligatoire pris 48h à l’avance)

Was sind seine Aufgaben?

Verfassen der Korrespondenz der Gemeinde und der Vorankündigungen

Das Protokoll seiner Sitzungen führen

Sicherstellung der Aufbewahrung der Gemeindearchive

Organisation von Wahlen und Abstimmungen

Sicherstellung der Verfahren zur Aufnahme in die Gemeindebürgerschaft und zur Einbürgerung

Aktualisierung der Webseite www.jongny.ch

Verwaltung der verschiedenen kommunalen Räumlichkeiten

Organisation von Veranstaltungen und offiziellen Empfängen

Koordination der Aktivitäten der verschiedenen Dienststellen und der Kontakte zu den interkommunalen Dienststellen

Friedhofsverwaltung

Bijan Kaveh

Secrétaire municipal

Carine Devallonné

Secrétaire municipale-adjointe

Martine Duc

Secrétaire au Greffe

Alexandra Després

Secrétaire au Greffe

Ivana Prole

Apprentie

Kontaktinformationen der Gemeindekanzlei

Einbürgerung

Die Einbürgerung ist der Akt, durch den eine Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit die Schweizer Staatsangehörigkeit erwirbt.

Der rechtliche Rahmen wird durch das Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht (BüG) sowie durch das kantonale Bürgerrechtsgesetz des Kantons Waadt (LDCV) festgelegt.

In Jongny ist die Gemeindeverwaltung zuständig für die Bearbeitung von Einbürgerungsgesuchen.

Es gibt keine kommunalen Vorschriften, die die kantonalen Bedingungen ergänzen.

Zur Vorbereitung auf den Test finden Sie nachfolgend die offizielle Liste der kommunalen Fragen mit Antworten sowie die offizielle Liste der kantonalen und eidgenössischen Fragen.

Gemeindegebühren

CHF 150.00 für ein Einzelgesuch einer minderjährigen Person
CHF 250.00 für ein Einzelgesuch einer volljährigen Person
CHF 300.00 für ein Familiengesuch

Gesuch um Verleihung des Bürgerrechts von Jongny

Jeder Bürger kann das kantonale Bürgerrecht sowie das Gemeindebürgerrecht der Wohnsitzgemeinde oder einer Gemeinde, zu der enge Beziehungen bestehen, beantragen.

Formular für das Gesuch um Verleihung des Bürgerrechts von Jongny (auszufüllen und an das Büro der Gemeindekanzlei zurückzusenden).

CHF 150.00 für Minderjährige und CHF 200.00 für Volljährige mit Schweizer Staatsangehörigkeit, die das Gemeindebürgerrecht erwerben möchten.

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