Gemeindekanzlei
Montag
08h30 - 11h30
Dienstag
08h30 - 11h30
Mittwoch
08h30 - 11h30 / 14h00 - 16h30
Donnerstag
08h30 - 11h30
Montag
08h30 - 11h30
Dienstag
08h30 - 11h30
Mittwoch
08h30 - 11h30 / 14h00 - 16h30
Donnerstag
08h30 - 11h30
Freitag
08h30 - 11h30 / 14h00 - 16h30
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
08:30 - 11:30 / 14:00 - 16:30
Donnerstag
08:30 - 11:30
Freitag
08:30 - 11:30 / 14:00 - 16:30
*(Jusqu’à 18:00 le mercredi avec RDV obligatoire pris 48h à l’avance)
Was sind seine Aufgaben?
Verfassen der Korrespondenz der Gemeinde und der Vorankündigungen
Das Protokoll seiner Sitzungen führen
Sicherstellung der Aufbewahrung der Gemeindearchive
Organisation von Wahlen und Abstimmungen
Sicherstellung der Verfahren zur Aufnahme in die Gemeindebürgerschaft und zur Einbürgerung
Aktualisierung der Webseite www.jongny.ch
Verwaltung der verschiedenen kommunalen Räumlichkeiten
Organisation von Veranstaltungen und offiziellen Empfängen
Koordination der Aktivitäten der verschiedenen Dienststellen und der Kontakte zu den interkommunalen Dienststellen
Friedhofsverwaltung
Bijan Kaveh
Carine Devallonné
Martine Duc
Alexandra Després
Ivana Prole
Einbürgerung
Die Einbürgerung ist der Akt, durch den eine Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit die Schweizer Staatsangehörigkeit erwirbt.
Der rechtliche Rahmen wird durch das Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht (BüG) sowie durch das kantonale Bürgerrechtsgesetz des Kantons Waadt (LDCV) festgelegt.
In Jongny ist die Gemeindeverwaltung zuständig für die Bearbeitung von Einbürgerungsgesuchen.
Es gibt keine kommunalen Vorschriften, die die kantonalen Bedingungen ergänzen.
Zur Vorbereitung auf den Test finden Sie nachfolgend die offizielle Liste der kommunalen Fragen mit Antworten sowie die offizielle Liste der kantonalen und eidgenössischen Fragen.
Gemeindegebühren
Gesuch um Verleihung des Bürgerrechts von Jongny
Jeder Bürger kann das kantonale Bürgerrecht sowie das Gemeindebürgerrecht der Wohnsitzgemeinde oder einer Gemeinde, zu der enge Beziehungen bestehen, beantragen.
Formular für das Gesuch um Verleihung des Bürgerrechts von Jongny (auszufüllen und an das Büro der Gemeindekanzlei zurückzusenden).
CHF 150.00 für Minderjährige und CHF 200.00 für Volljährige mit Schweizer Staatsangehörigkeit, die das Gemeindebürgerrecht erwerben möchten.